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UAV`s

Als UAV werden alle ferngesteuerten, mit dem Zweck der gewerblichen Nutzung, sowie auch Modellfluggeräte mit eingebauter Kamera, bezeichnet. Die genaue Definition der “Deutschen Flugsicherung” (DFS) kann HIER nachgelesen werden!
Zitat: “Unbemannte Luftfahrtsysteme dienen sonstigen, insbesondere gewerblichen Zwecken (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung/des Verkaufs).”

Ein unbemanntes Luftfahrzeug (englisch unmanned aerial vehicle, UAV, bzw. neuer unmanned aircraft, UA, oder Unmanned Aircraft System, UAS) ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann.

Die für die Organisation der weltweiten Luftfahrt zuständige ICAO rechnet bei ihrer Tätigkeit Flugmodelle nicht als UAVs, die Deutsche Flugsicherung unterscheidet nach dem Einsatzzweck: Flugmodelle zur Freizeitgestaltung oder für Luftsportaktivitäten sind keine „unbemannten Luftfahrzeuge“.

In der deutschen Sprache werden unbemannte Luftfahrzeuge oft umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet; der Begriff wird sowohl für militärisch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge als auch für per First Person View gesteuerte Flugmodelle wie Quadrocopter genutzt. In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff „Drohne“ ursprünglich ein unbewaffnetes Übungsziel.

QUELLE: WIKIPEDIA (Stand: 17.11.2017)