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UAV-Betreiberregistrierung


Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.

Mit Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 23.12.20 wurde die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber in der Zeit vom 31.12.20 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. UAS-Betreiber, die sich in diesem Zeitraum noch nicht registriert haben oder denen die Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem UAS anbringen. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung für UAS-Betreiber verpflichtend.

Quelle: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html

Links:
UAS – Betreiberregistrierung: https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
UAS – Datenpflege Betreiberregistrierung: https://uas-registration.lba-openuav.de/

„Unmanned aerial vehicle“ UAV = UAS „Unmanned aircraft system“

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