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Versicherung

Damit für Sie kein Risiko im Schadensfall entsteht, ist „BillzEye – Multicoptersysteme“ nach gesetzlicher Vorgabe, mit einer speziellen Luftfahrt-Haftplichtversicherung abgedeckt.
Darüber hinaus verfügen unsere professionellen UAV´s über Rettungsfallschirme, die im Ernstfall größere Schäden vermeiden und die Einsätze sicherer machen.

Für jedes unbemannte Luftfahrtgerät, unabhängig vom Gewicht, muss eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften gemäß § 33 ff. LuftVG (Haftungshöchstbetrag § 37 Abs. 1a) in Verbindung mit § 101 ff. LuftVZO abgeschlossen sein. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sogenannte Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich.

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