Nach der neuen LuftVO müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg seit dem 01.10.2017 gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Diese müssen feuerfest und sichtbar an dem UAV-System angebracht sein.